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    Der Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag oder Dienstvertrag bildet stets die individuelle Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Selbstverständlich beraten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung derartiger Verträge, die oft mit weitreichenden nicht nur wirtschaftlichen Folgen für beide Vertragsparteien verbunden sind. Jede Klausel des Vertrages hat ihre Bedeutung. Fehler in der Formulierung oder auch das Unterbleiben essentieller Regelungen können massive Nachteile mit sich bringen. Wir schaffen für Sie eine Rechtsposition, die das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten reduzieren hilft und Ihre Verhandlungsposition bei späteren Auseinandersetzungen stärkt.

    Zahlreiche in der Praxis übliche Vertragsklauseln sind unwirksam. Dies resultiert nicht selten aus dem Umstand, dass diese gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen. Zwar gelten diese Schutzvorschriften in der Regel nur dann, wenn es sich um vor­for­mu­lier­te Ver­trags­be­din­gun­gen handelt, die für ei­ne Viel­zahl von Verträgen aus­ge­ar­bei­tet wur­den und die ei­ne Ver­trags­par­tei, der AGB-Ver­wen­der, der an­de­ren Ver­trags­par­tei bei Ab­schluss ei­nes Ver­trags stellt. Der Gesetzgeber hat jedoch auch bei der nur einmaligen Verwendung von Klauseln etwa im Rahmen eines bestimmten Arbeitsvertrages die recht­li­che Klau­sel­kon­trol­le zu­guns­ten von Ver­brau­chern auch auf derartige Fälle ausgedehnt, in denen der Arbeitnehmer aufgrund der Vor­for­mu­lie­rung auf ih­ren In­halt kei­nen Ein­fluss neh­men konn­te.

    Arbeitsvertrag
    Andrea KahleRechtsanwältin