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    Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht und beraten diese zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.  Als Arbeitnehmer hat man in den seltensten Fällen die Möglichkeit, Einfluss auf den Inhalt und die nähere Ausgestaltung des Arbeitsvertrages nehmen zu können. Das hat der Gesetzgeber ebenso erkannt wie auch die Gerichte. Aus diesem Grunde werden zahlreiche Regelungen in einem Arbeitsvertrag auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen, die hinsicjhtlich ihrer Wirksamkeit der uneingeschränkten Kontrolle durch das Arbeitsgericht unterliegen. Selbst ein Arbeitsvertrag, der nicht für eine Vielzahl von Anwendungsfällen vorgesehen war / ist, sondern nur das eine Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgber und dem Arbeitnehmer regelt, weil es beispielsweise nur einen Arbeitnehmer im Unternehmen mit eben dieser Position gibt, dürfte in aller Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten, wenn  der Arbeitnehmer aufgrund der Vor­for­mu­lie­rung auf ih­ren In­halt kei­nen Ein­fluss neh­men konn­te. Hier gilt es spätestens bei einem sich abzeichnenden Konflikt mit dem Arbeitgeber, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um die eigene Rechts- und Verhandlungsposition zutreffend einschätzen zu können.

    Im Falle einer Abmahnung oder Kündigung muss oftmals schnell agiert werden, dies allein wegen der kurzen Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung, innerhalb derer die Entscheidung getroffen werden muss, Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen oder nicht.

    Arbeitnehmer
    Andrea KahleRechtsanwältin