Beratungshilfe

Standort Mühlhausen

Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Wir weisen Sie pflichtgemäß darauf hin, dass Sie für eine außergerichtliche Beratung und im Einzelfall auch Schriftverkehr, wenn Sie über wenig Einkommen und über wenig Vermögen verfügen, vom Amtsgericht ihres Wohnsitzes Beratungshilfe erhalten können. Die Mandanten selbst zahlen dem Anwalt 15 Euro, der Anwalt erhält je nach Tätigkeiten zwischen 30 Euro und 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer aus der Staatskasse.

BeratungshilfeHier können Sie sich das Antragsformular auch herunter laden.

Wir bitten darum, in derartigen Fällen den Beratungshilfeschein vor dem Termin in unserer Kanzlei bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen und abzuholen, weil bei späterer Beantragung und Ablehnung der Beratungshilfe duch das Amtsgericht der Mandant unsere Kosten selbst zu zahlen hat. Dies ist beispielsweise nicht selten bei Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten sowie bei Fragestellungen zum Kindesunterhalt der Fall, weil hier auch das Jugendamt kostenlose Hilfestellung anbietet. Ebenso bitten wir darum, den Eigenanteil in Höhe von 15 Euro in bar mitzuführen und unaufgefordert vor dem Gespräch am Empfang gegen Quittung abzugeben, da wir ansonsten die Durchführung des Gesprächs ablehnen.

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

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