Umgekehrt vertreten wir auch Arbeitnehmer bei unberechtigten Abmahnungen oder Kündigungen durch den Arbeitgeber, Mobbing, beabsichtigtem Arbeitsplatzwechsel oder der Begründung einer selbstständigen Tätigkeit vor dem Hintergrund bestehender Wettbewerbsverbote etc. Die Position leitender Angestellter, auch und insbesondere angestellter Geschäftsführer, bedarf nahezu immer fachübergreifender Kenntnisse, etwa im Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht. Gleichermaßen gilt dies auch bei der Vertretung von Betriebsräten, die nicht nur in der betrieblichen Mitbestimmung, sondern auch in der Unternehmensmitbestimmung nahezu zwangsläufig spätestens dann an fachliche Grenzen stoßen, wenn die Beurteilung strategischer Unternehmensentscheidung mit teilweise massiven Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im Unternehmen zu erfolgen hat. Zwei Rechtsanwälte der Kanzlei Oehlmann verfügen daher jeweils über einen Titel als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Fachanwalt für Steuerrecht.

Wir kennen alle Seiten mit ihren Strategien und jeweiligen Handlungsoptionen. Daher können wir Ihre Interessen optimal vertreten.

Vertretung von Arbeitgebern

Vertretung von Arbeitnehmern

Vertretung leitender Angestellter

Vertretung von Betriebsräten