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    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsurteil ist eher selten, Dieses betrifft nämlich Fälle, in denen der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung hat, also die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung durch Auflösungsurteil erfolgt. Ein Auflösungsurteil setzt zunächst voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch eine zuvor ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers nicht aufgelöst ist. Weiterhin darf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einer der Parteien des Arbeitsvertrags nicht zumutbar sein. Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung kann sich aus den Kündigungsgründen oder dem Verhalten der Parteien ergeben. Selbst dann, wenn sich die Unzumutbarkeit aus dem Prozessverhalten einer der Parteien ergibt, kann das Gericht ein Auflösungsurteil aussprechen. Dies ist in der Regel gegeben, wenn erkennbar unzutreffende oder gar ehrverletzende Behauptungen aufgestellt werden.

    Liegen Gründe vor, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, hat das Gericht auf Antrag einer der Parteien das Arbeitsverhältnis aufzulösen und eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer festzusetzen. Die Höhe der Abfindung, die das Gericht dem Arbeitnehmer gewährt, steht im Ermessen des Arbeitsgerichts. Bei der Bemessung können verschiedenste Faktoren Berücksichtigung finden.

    Auflösungsurteil
    Andrea KahleRechtsanwältin