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    Als Arbeitgeber ist es besonders wichtig, in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten laufend professionell beraten zu sein. Der kleinste Fehler kann angesichts der generell arbeitgeberfreundlichen Tendenz der Arbeitsgerichte unerfreuliche Folgen haben, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Wir betreuen viele mittelständische Unternehmen im Rahmen von Dauerberatungsverträgen, die stets auch eine arbeitsrechtliche Komponente aufweisen. Gegenstand unserer Tätigkeit ist hierbei nicht nur die Überprüfung einer rechtssicheren Gestaltung von Stellenanzeigen zur Meidung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen behaupteter Diskriminierung. Unsere Tätigkeit erstreckt sich vielmehr auch auf  die Begleitung von Vorstellungsgesprächen bei Besetzung wichtiger Positionen im Unternehmen, insbesondere derjenigen eines angestellten Geschäftsführers. Wir beraten Arbeitgeber im Zusammenhang mit Mobbing durch Kollegen und den daraus ggf. gebotenen Konsequenzen.   Selbstverständlicher Bestandteil unserer Tätigkeit für Arbeitgeber ist ebenso die Planung und Durchführung auch komplexerer Vorhaben, etwa die Aufstellung von Sozialplänen bei geplanter Massenentlassung, die Vorbereitung und Umsetzung von Betriebsübergängen etc. Die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Konflikten mit dem Betriebsrat des Unternehmens, deren Vermeidung oder Lösung, ist gleichermaßen ein Betätigungsfeld unserer Kanzlei.

    Arbeitgeber
    Andrea KahleRechtsanwältin
    Arbeitgeber
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht