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Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann durch verschiedene Weise erfolgen. Es wird unterschieden nach:
Der Tod des Arbeitgebers hingegen führt nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da dieses mit dessen Erben fortgesetzt wird. Auch die Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht zu einer Beendigung. Hier muss der Insolvenzverwalter (mit verkürzten Kündigungsfristen) alle Arbeitsverhältnisse durch betriebsbedingte Kündigung einer Beendigung zuführen.
Auf den nachfolgenden Seiten in diesem Menuepunkt finden Sie nähere Ausführungen zu jedem dieser Tatbestände.