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    Wir beraten Betriebsräte. Grundlage jeder Tätigkeit eines Betriebsrates ist die umfassende Kenntnis insbesondere des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Wir sind nicht selten positiv überrascht von der Ernsthaftigkeit, mit der Betriebsräte ihre Aufgabenstellung im Unternehmen wahrnehmen. Hier zeigen sich fundiertes Wissen um die einschlägigen Gesetzesregelungen gleichermaßen wie auch betriebswirtschaftliche Überlegungen und Strategieansätze, die einem Unternehmer zur Ehre gereichen würden. Zwar haben Betriebsräte zeitliche Freistellungsansprüche gegenüber dem Unternehmen. Nach unseren Erfahrungen jedoch reicht die tatsächliche Nutzung dieser Freistellungsansprüche bei weitem nicht aus, um den immer wieder erlebten Erfahrungs- und Kenntnisstand zu erlangen. Das heißt also, dass Betriebsräte in vielen Fällen erhebliche Anteile ihrer Freizeit einsetzen, um der übertragenen Aufgabenstellung nachzukommen und sich nicht dem befürchteten Vorwurf der Kollegen auszusetzen, sich auf Kosten dieser und des Unternehmens „einen lauen Lenz“ zu machen. Man kann also die Bedeutung eben solcher verantwortungsvoller Betriebsräte nicht hoch genug einschätzen, sowohl für das Unternehmen selbst, als auch insbesondere für die Arbeitnehmer, die durch den Betriebsrat repräsentiert werden.

    Es gibt jedoch Fallkonstellationen, in denen eine fachkundige anwaltliche Beratung unabdingbar ist. Hier sind nicht nur arbeitsrechtliche Kenntnisse gefragt, sondern gesellschaftsrechtliche, insolvenzrechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse, selbstverständlich nicht immer notwendig aus allen Bereichen gemeinsam. Es beruhigt jedoch ungemein, wenn im Falle eines Falles auf ein breites Spektrum zurückgegriffen werden kann und seitens des Betriebsrates nicht ein Anwalts-Hopping stattfinden muss. Das hat dazu geführt, dass teils langjährige Anbindungen zu Betriebsräten bestehen, bei denen oftmals ein Telefonanruf oder eine kurze Rücksprache ausreichend sind, um anstehende Fragestellungen einer Lösung zuzuführen. Dies stellt dann zugleich mittels der anwaltlichen Kostennote, die unter bestimmten Voraussetzungen vom Unternehmen zu zahlen ist, einen „Warnschuss“ an das Unternehmen dar, mit dem Betriebsrat den Konsens zu suchen.

    Betriebsräte
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Betriebsräte
    Andrea KahleRechtsanwältin