Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) . Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaften, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) geregelt. Das BetrVG beinhaltet u.a. Regelungen über die Wahl des Betriebsrats, seine Aufgaben und seine Rechte. In der Praxis immer wieder Gegenstand von Konflikten sind die Informationsrechte, die Anhörungsrechte und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats.

    Inhaltsübersicht

    Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 1 bis 6
    Zweiter TeilBetriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat§§ 7 bis 59a
    Erster AbschnittZusammensetzung und Wahl des Betriebsrats§§ 7 bis 20
    Zweiter AbschnittAmtszeit des Betriebsrats§§ 21 bis 25
    Dritter AbschnittGeschäftsführung des Betriebsrats§§ 26 bis 41
    Vierter AbschnittBetriebsversammlung§§ 42 bis 46
    Fünfter AbschnittGesamtbetriebsrat§§ 47 bis 53
    Sechster AbschnittKonzernbetriebsrat§§ 54 bis 59a
    Dritter TeilJugend- und Auszubildendenvertretung§§ 60 bis 73b
    Erster AbschnittBetriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung§§ 60 bis 71
    Zweiter AbschnittGesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung§§ 72 bis 73
    Dritter AbschnittKonzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung§§ 73a bis 73b
    Vierter TeilMitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer§§ 74 bis 113
    Erster AbschnittAllgemeines§§ 74 bis 80
    Zweiter AbschnittMitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers§§ 81 bis 86a
    Dritter AbschnittSoziale Angelegenheiten§§ 87 bis 89
    Vierter AbschnittGestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung§§ 90 bis 91
    Fünfter AbschnittPersonelle Angelegenheiten§§ 92 bis 105
    Erster UnterabschnittAllgemeine personelle Angelegenheiten§§ 92 bis 95
    Zweiter UnterabschnittBerufsbildung§§ 96 bis 98
    Dritter UnterabschnittPersonelle Einzelmaßnahmen§§ 99 bis 105
    Sechster AbschnittWirtschaftliche Angelegenheiten§§ 106 bis 113
    Erster UnterabschnittUnterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten§§ 106 bis 110
    Zweiter UnterabschnittBetriebsänderungen§§ 111 bis 113
    Fünfter TeilBesondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten§§ 114 bis 118
    Erster AbschnittSeeschifffahrt§§ 114 bis 116
    Zweiter AbschnittLuftfahrt§ 117
    Dritter AbschnittTendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften§ 118
    Sechster TeilStraf- und Bußgeldvorschriften§§ 119 bis 121
    Siebenter TeilÄnderung von Gesetzen§§ 122 bis 124
    Achter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften§§ 125 bis 132
    Betriebliche Mitbestimmung
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Betriebliche Mitbestimmung
    Andrea KahleRechtsanwältin