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    Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Er hat dort zunächst einen Aufklärungsanspruch über sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Arbeitsstelle und über die Verantwortung, die er dort zu tragen hat. Gleichermaßen hat der Arbeitgeber bei betrieblichen Planungen, die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers haben, diesen zu unterrichten und die Auswirkungen mit ihm zu erörtern. Ferner muss der Arbeitnehmer über die Gefahren seiner Arbeit aufgeklärt werden. Diese ergeben sich aus den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der sog. Gefährdungsbeurteilung. Auch besitzt der Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht sowie das Recht auf Akteneinsicht. Die Mitbestimmung am Arbeitsplatz ist nicht von der Existenz eines Betriebsrates im Unternehmen abhängig, auch wenn sich die entsprechenden Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)  herleiten.

    Mitbestimmung am Arbeitsplatz
    Andrea KahleRechtsanwältin