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    Mobbing im hier interessierenden Sinn ist ständige bzw. wiederholte und regelmäßige Schikane am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln. Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben oder ständige unbegründete Kritik an der Arbeitsleistung. Auch dieser Bereich ist in der letzten Zeit vermehrt in den Fokus der Gerichte gelangt, nach unserer Auffassung in jederlei Hinsicht gerechtfertigt. So war es in der Vergangenheit teilweise noch außerordentlich schwierig, den Tatbestand des Mobbing darzulegen und zu beweisen. Arbeitgeber stellten sich schützend vor die Täter im Unternehmen und halfen mit, eine „Mauer des Schweigens“ aufzubauen, gegen die der Betroffene oftmals chancenlos war. Gesundheitsschäden mit teilweise gravierenden Folgen, insbesondere Depressionen, waren und sind regelmäßige Begleiterscheinungen dieser Handlungen. Dies muss sich niemand gefallen lassen!

    Wir helfen dem betroffenen Arbeitnehmer bei der Entwicklung der richtigen Strategie in der Mobbingabwehr, helfen diesem bei der Durchsetzung seiner Rechte, begleiten auch einen ggf. notwendigen Wechsel der Arbeitsstelle durch Verhandlungen mit dem bisherigen Arbeitgeber nebst Erlangung einer Abfindung. Wir setzen neben Unterlassungsansprüchen auch etwaige Schmerzensgeldansprüche und Schadenersatz durch.

    Umgekehrt beraten wir Unternehmen in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Schutzpflichten gegenüber betroffenen Arbeitnehmern. Täter müssen abgemahnt, versetzt und notfalls gekündigt werden. Mobbing ist ein erhebliches Problem nicht nur für den Betroffenen, sondern mit ebenso erheblichen Folgekosten für die Gesellschaft und nicht zuletzt auch für das Unternehmen selbst.

    Weitere Informationen zum Thema Mobbing erhalten Sie hier auf der sehr informativen Website.

    Mobbing
    Andrea KahleRechtsanwältin