Der DAV beglückwünscht Dr. Katarina Barley zu ihrer Ernennung zur Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit ihrer langjährigen praktischen Erfahrung in der Justiz kennt sie die Anwaltsseite und deren Bedürfnisse und Herausforderungen gut. Der DAV wird der neuen Bundesregierung ein kompetenter Ansprechpartner in Rechtsfragen sein. Prioritäre Themen sind eine Anpassung des RVG, ein zeitgemäßes und modernes anwaltliches Berufsrecht sowie eine empirische Studie zum Zugang zum Recht in der Bundesrepublik. Auch den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses wird der DAV im Auge behalten.
Anmerkung:
Die neue Bundesjustizministerin ist Tochter eines britischen Redakteurs und einer deutschen Ärztin. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in Marburg und Paris. Es erfolgte zunächst eine Tätigkeit als Rechtsanwältin, späterhin war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, im Anschluss daran bei verschiedenen Gerichten als Richterin tätig. Seit 2008 bis zu ihrer Wahl in den Bundestag war sie Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz. Vom 2. Juni 2017 bis zum 14. März 2018 war sie Bundesfamilienministerin sowie vom 28. September 2017 bis zum 14. März 2018 zusätzlich geschäftsführende Bundesarbeitsministerin. Mit Frau Barley tritt eine kluge, eloquente und in vielerlei Hinsicht kompetente Politikerin die Nachfolge des bisherigen Bundesjustizministers Maas an, der sich in der Vergangenheit meiner Meinung nach eher durch juristisch wenig durchdachte Gesetzesvorhaben hervor getan hatte. Es bleibt zu hoffen, dass sich Dr. Katarina Barley (SPD) eher in die Tradition wirklich hervorragender Justizminister(innen) wie etwa Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013 diese Position bekleidete, einordnet.
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