Das Arbeitsgericht Berlin hat heute den Lohnklagen von rumänischen Bauarbeitern entsprochen, die nach ihren Behauptungen bei der Errichtung der „Mall of Berlin“ beschäftigt wurden und die ihnen zustehende Vergütung nicht erhalten haben.
Gegen die beklagte Arbeitgeberin ergingen Versäumnisurteile, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen.
Die Arbeitgeberin kann gegen die Versäumnisurteile innerhalb von einer Woche Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung der Urteile. Bei einem rechtzeitigen Einspruch wird der Prozess fortgesetzt; ansonsten sind die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 14 Ca 3749/15 und 14 Ca 3752/15
Pressemitteilung vom 10.04.2015