Direktzusagen unter Druck – die klassische Form der Geschäftsführervergütung in der Niedrigzinsphase

NBB, 30.3.2015: Auch an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geht das Niedrigzinsniveau nicht spurlos vorüber. Insbesondere bei Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern eigene Zusagen (sogenannte Direktzusagen) erteilt haben, belastet das aktuelle Zinsumfeld zunehmend die Bilanzen. Der Hauptgrund hierfür ist vor allem der dynamische Marktzins, mit dem die Unternehmen seit 2010 in der Handelsbilanz ihre Rückstellungen bewerten müssen. Der Höhepunkt ist dabei noch lange nicht erreicht.

Pensionsrückstellungen steigen kontinuierlich – welcher Zins ist anzuwenden

Mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2010 vollzog der Gesetzgeber einen Wechsel bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Bis zu diesem Zeitpunkt war dem Handelsgesetzbuch (HGB) keine besondere Regelung bezüglich der anzuwendenden Bewertungsprämissen für Pensionsrückstellungen zu entnehmen. Nur das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte eine Empfehlung ausgesprochen, für die Bewertung einen Zins von 3 – 6% anzuwenden. Da der genannte Höchstzins von 6% mit dem steuerlich vorgegebenen Zins identisch war, bilanzierten bis 2010 rund 90% der Unternehmen in der Handels- und der Steuerbilanz mit dem gleichen Rückstellungswert.

Der steuerliche Zinsfuß von 6% wird bereits seit Jahrzehnten angewandt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hält ihn auch immer noch für angemessen und langfristig realistisch.

Basiszins wird als Durchschnittswert aus 7 Jahren ermittelt

Für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen ist nunmehr ein Zins anzuwenden, der monatlich von der Bundesbank ermittelt wird. Es handelt sich hierbei um einen Durchschnittszins der vorangegangenen 7 Jahre. Basis dafür ist die sogenannte Null-Kupon-Zinsswap-Kurve. Bis Ende Februar 2015 ist dieser Basiszins nunmehr auf gerade einmal noch 0,962% gefallen. Durch den langen Zeitraum und den Aufschlag für die Berechnung des Bewertungszinses beträgt dieser aber z.Zt. immer noch 4,43%. Die zukünftige Richtung ist jedoch bereits jetzt absehbar. Da jeden Monat ein Zins aus dem Jahr 2008 von über 4,5% aus der Betrachtung ausscheidet und durch einen aktuellen Zins von unter 1% ersetzt wird, verringert sich mittelfristig auch der Durchschnittszins weiter.

Das aktuelle Niedrigzinsumfeld wird in den Bilanzen vieler Unternehmen Spuren hinterlassen. Nicht zuletzt aufgrund des jüngst von der EZB gestarteten Programms zum Ankauf von Anleihen wird das Zinsniveau wohl noch langfristig auf sehr niedrigem Niveau bleiben. Dadurch geht auch der Zins für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen stetig zurück und die ausgewiesenen Pensionsrückstellungenen steigen – zulasten des Unternehmensergebnisses. Um diese Effekte besser absehen zu können, empfiehlt es sich, bereits heute entsprechende Prognosen erstellen zu lassen. Soll das Problem dann gelöst werden, stehen verschiedene Möglichkeiten wie die Umstellung der Zusage oder deren Auslagerung zur Verfügung.

Der vorangegangene Text ist ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter der NBB – Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistung mbH.