Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge
Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Kläger ist bei dem beklagten Landkreis als [...]