Ein Administrator nach englischem Recht darf bei einer grenzüberschreitenden Insolvenz in Deutschland einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 - Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2011 - 13 Sa 767/10 - Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung [...]