Kein Beweisverwertungsverbot von Browserdaten eines vom Arbeitnehmer genutzten Dienstrechners
Nachfolgend ein Beitrag vom 3.6.2016 von Spitz, jurisPR-ITR 11/2016 Anm. 5 Leitsätze 1. Die fortwährend über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen andauernde und während der Arbeitszeit erfolgende private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses im Umfang von [...]