Kündigung: Auswechseln von Kündigungsgründen
Nachfolgend ein lesenswerter Beitrag vom 16.09.2015 von Gravenhorst, jurisPR-ArbR 37/2015 Anm. 4 Leitsatz Ein Auswechseln der Kündigungsgründe erst im Prozess in dem Sinne, dass die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig. In [...]